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Haus selbst verkaufen – worauf es bei Häusern ankommt

Ein Haus zu verkaufen ist mehr als ein Inserat: Grundstück, Bausubstanz, Genehmigungen und Technik spielen eine große Rolle. So bereiten Sie den Verkauf Ihres Einfamilienhauses, Reihenhauses oder Ihrer Doppelhaushälfte vor.

Was ein Haus von einer Wohnung unterscheidet

Beim Haus kaufen Interessenten Gebäude und Grundstück. Sie schauen deshalb genauer auf Bausubstanz, Heizung, Dach, Keller und auf alles, was im Grundbuch und in den Bauakten steht. Je besser Sie diese Fragen vorab beantworten, desto ruhiger laufen Besichtigung und Verhandlung.

Den Wert eines Hauses einschätzen

Für Einfamilienhäuser zählen vor allem der Grundstückswert, der Zustand des Gebäudes und vergleichbare Verkäufe in der Umgebung. Den Bodenrichtwert veröffentlicht der örtliche Gutachterausschuss. Modernisierungen der letzten Jahre – Heizung, Fenster, Dämmung, Elektrik – sollten Sie mit Rechnungen belegen können.

Tipp: Notieren Sie, wann Dach, Heizung, Fenster und Leitungen zuletzt erneuert wurden. Diese Daten fragt fast jeder Käufer – und jede Bank.

Unterlagen für den Hausverkauf

Rechte Dritter wie Wege- oder Leitungsrechte stehen in Abteilung II des Grundbuchs. Klären Sie, was sie bedeuten, bevor ein Käufer danach fragt. Die vollständige Liste finden Sie in der Checkliste Unterlagen.

Fotos und Präsentation

Leere oder vollgestellte Räume lassen sich virtuell neu einrichten. Solche Bilder müssen als „virtuell eingerichtet“ gekennzeichnet sein und dürfen keine Mängel verdecken.

Besichtigung: Fragen, die sicher kommen

Planen Sie für ein Haus mehr Zeit pro Termin ein als für eine Wohnung und gehen Sie auch durch Keller, Dachboden und Garten.

Sonderfälle

Geerbtes Haus

Gehört das Haus einer Erbengemeinschaft, müssen alle Erben dem Verkauf zustimmen und den Kaufvertrag unterschreiben. Für die Umschreibung im Grundbuch wird ein Erbnachweis benötigt, zum Beispiel ein Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll.

Verkauf bei Trennung oder Scheidung

Stehen beide Partner im Grundbuch, müssen beide mitwirken. Klären Sie früh, wer welchen Anteil erhält und wer die laufenden Kosten bis zum Verkauf trägt.

Vermietetes Haus

Ein bestehender Mietvertrag geht auf den Käufer über – Kauf bricht nicht Miete. Besichtigungen müssen Sie mit den Mietern rechtzeitig abstimmen.

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Häufige Fragen

Wer zahlt die Kosten beim Hausverkauf?

Notar und Grunderwerbsteuer zahlt üblicherweise der Käufer. Verkäufer tragen etwa Energieausweis, Unterlagen und die Löschung eigener Grundschulden.

Brauche ich für ein altes Haus einen Energieausweis?

In der Regel ja. Ausnahmen gelten zum Beispiel für Baudenkmäler. Welche Art Ausweis nötig ist, hängt unter anderem von Baujahr und Zahl der Wohnungen ab.

Muss ich Mängel angeben?

Ja. Bekannte Mängel sollten Sie offen ansprechen. Wer Mängel verschweigt, riskiert später Ansprüche des Käufers – auch wenn im Vertrag die Haftung ausgeschlossen ist.

Kann ich ein Haus mit laufendem Kredit verkaufen?

Ja. Der Notar regelt, dass die Bank aus dem Kaufpreis abgelöst wird. Erfragen Sie vorab, ob eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt.

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Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Ein Ratgeber von Verkaufio – ein Angebot von Park Avenue Immobilien München.