Für jede Immobilie
| Unterlage | Wo erhältlich |
|---|---|
| Grundbuchauszug (aktuell) | Grundbuchamt beim Amtsgericht |
| Energieausweis | zugelassener Aussteller (z. B. Energieberater) |
| Grundrisse und Wohnflächenberechnung | eigene Unterlagen, Bauakte beim Bauamt oder neue Erstellung |
| Fotos und Exposé | selbst bzw. mit Werkzeugen |
| Nachweise über Modernisierungen | eigene Rechnungen |
| Darlehensunterlagen (bei laufendem Kredit) | Ihre Bank |
Zusätzlich bei einer Eigentumswohnung
| Unterlage | Wo erhältlich |
|---|---|
| Teilungserklärung mit Aufteilungsplan | Hausverwaltung oder Grundbuchamt |
| Protokolle der Eigentümerversammlungen (3 Jahre) | Hausverwaltung |
| Beschluss-Sammlung | Hausverwaltung |
| Wirtschaftsplan und Hausgeldabrechnung | Hausverwaltung |
| Stand der Erhaltungsrücklage, geplante Sonderumlagen | Hausverwaltung |
Zusätzlich bei einem Haus
| Unterlage | Wo erhältlich |
|---|---|
| Flurkarte bzw. Lageplan | Vermessungsamt |
| Baugenehmigung und Bauzeichnungen | Bauakte beim Bauamt |
| Auskunft Erschließungsbeiträge | Gemeinde |
| Auszug aus dem Baulastenverzeichnis (in Bayern nicht vorhanden) | Bauaufsichtsbehörde |
| bei Erbbaurecht: Erbbaurechtsvertrag | eigene Unterlagen oder Notar |
Bei Vermietung
- Mietvertrag mit allen Nachträgen
- Übersicht über Miete und Mieterhöhungen
- letzte Nebenkostenabrechnung
- Angaben zur Kaution
Sonderfälle
- Erbschaft: Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll; bei mehreren Erben die Mitwirkung aller
- Denkmal: Unterlagen zum Denkmalschutz und zu geförderten Maßnahmen
- Trennung: Absprachen der Eigentümer zur Verteilung des Erlöses
Wer bekommt wann welche Unterlagen?
Eckdaten, Fotos, Grundrisse und die Pflichtangaben aus dem Energieausweis gehören ins Exposé. Detaillierte Unterlagen wie Protokolle, Mietverträge oder Darlehensunterlagen geben Sie besser erst ernsthaften Interessenten mit Finanzierungsbestätigung – am einfachsten über einen geschützten Online-Ordner. Der Energieausweis muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden.
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Häufige Fragen
Wie aktuell muss der Grundbuchauszug sein?
Für Käufer und Banken sollte er möglichst aktuell sein, in der Praxis meist nicht älter als einige Wochen. Der Notar zieht vor der Beurkundung ohnehin einen eigenen Auszug.
Was mache ich, wenn Bauunterlagen fehlen?
Fragen Sie beim Bauamt nach der Bauakte. Fehlende Grundrisse oder Flächenberechnungen lassen sich neu erstellen.
Muss ich Unterlagen vor der Besichtigung herausgeben?
Pflicht ist der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung. Sensible Unterlagen sollten Sie erst ernsthaften Interessenten geben.
Wer besorgt die Unterlagen?
Grundsätzlich Sie als Eigentümer. Vieles erhalten Sie von Hausverwaltung, Grundbuchamt und Bauamt; Verkaufio kann die Anforderung übernehmen.
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Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Ein Ratgeber von Verkaufio – ein Angebot von Park Avenue Immobilien München.