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Wohnung selbst verkaufen – was bei Eigentumswohnungen zählt

Bei einer Eigentumswohnung kaufen Interessenten auch einen Anteil an der Gemeinschaft. Deshalb schauen sie genau auf Hausgeld, Rücklage, Beschlüsse und geplante Sanierungen. So bereiten Sie den Verkauf vor.

Die Unterlagen der Eigentümergemeinschaft

Neben Grundbuchauszug, Energieausweis und Grundriss wollen Käufer und Banken die Unterlagen der Wohnungseigentümergemeinschaft sehen. Die meisten erhalten Sie von Ihrer Hausverwaltung.

Tipp: Fordern Sie die Unterlagen früh bei der Hausverwaltung an – das dauert manchmal einige Wochen. Lesen Sie die Protokolle selbst: Käufer stoßen dort auf Themen wie Dachsanierung, Fassade oder Streit in der Gemeinschaft.

Verwalterzustimmung

In manchen Teilungserklärungen steht, dass der Verwalter dem Verkauf zustimmen muss. Ob das bei Ihnen gilt, steht in der Teilungserklärung. Der Notar holt die Zustimmung nach der Beurkundung ein; sie kann Gebühren kosten.

Hausgeld und Rücklage beeinflussen den Preis

Käufer rechnen mit dem monatlichen Hausgeld und fragen nach der Rücklage. Eine gut gefüllte Erhaltungsrücklage und eine gepflegte Anlage sind Argumente für Ihren Preis. Stehen größere Sanierungen an, sollten Sie das offen ansprechen – es fällt spätestens in den Protokollen auf.

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Häufige Fragen

Welche Unterlagen bekomme ich von der Hausverwaltung?

Typischerweise Protokolle, Beschluss-Sammlung, Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnung, Informationen zur Rücklage und – falls nicht vorhanden – die Teilungserklärung. Manche Verwaltungen berechnen dafür eine Gebühr.

Darf der Mieter beim Verkauf in der Wohnung bleiben?

Ja. Der Käufer übernimmt den Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten.

Was ist eine Verwalterzustimmung?

Eine in der Teilungserklärung vorgesehene Zustimmung des Verwalters zum Verkauf. Ob sie nötig ist, steht in Ihrer Teilungserklärung; der Notar kümmert sich darum.

Wie wirkt sich eine geplante Sanierung aus?

Käufer rechnen sie in den Preis ein. Offen kommunizierte und belegte Zahlen schaffen Vertrauen und verhindern, dass ein Käufer kurz vor dem Notar abspringt.

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Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Ein Ratgeber von Verkaufio – ein Angebot von Park Avenue Immobilien München.