Die Unterlagen der Eigentümergemeinschaft
Neben Grundbuchauszug, Energieausweis und Grundriss wollen Käufer und Banken die Unterlagen der Wohnungseigentümergemeinschaft sehen. Die meisten erhalten Sie von Ihrer Hausverwaltung.
- Teilungserklärung mit Aufteilungsplan
- Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten drei Jahre
- Beschluss-Sammlung
- aktueller Wirtschaftsplan und letzte Hausgeldabrechnung
- Höhe der Erhaltungsrücklage
- Informationen zu beschlossenen oder geplanten Sanierungen und Sonderumlagen
Verwalterzustimmung
In manchen Teilungserklärungen steht, dass der Verwalter dem Verkauf zustimmen muss. Ob das bei Ihnen gilt, steht in der Teilungserklärung. Der Notar holt die Zustimmung nach der Beurkundung ein; sie kann Gebühren kosten.
Hausgeld und Rücklage beeinflussen den Preis
Käufer rechnen mit dem monatlichen Hausgeld und fragen nach der Rücklage. Eine gut gefüllte Erhaltungsrücklage und eine gepflegte Anlage sind Argumente für Ihren Preis. Stehen größere Sanierungen an, sollten Sie das offen ansprechen – es fällt spätestens in den Protokollen auf.
Vermietete Wohnung verkaufen
- Der Mietvertrag geht auf den Käufer über – Kauf bricht nicht Miete.
- Besichtigungen müssen Sie mit dem Mieter rechtzeitig abstimmen.
- Wurde die Wohnung erst nach dem Einzug des Mieters in eine Eigentumswohnung umgewandelt, hat der Mieter beim ersten Verkauf ein Vorkaufsrecht. Der Notar berücksichtigt das.
- Für Kapitalanleger zählen Miete, Mietvertrag und Mieterhöhungsmöglichkeiten – legen Sie den Mietvertrag und die Mietentwicklung bereit.
Präsentation und Besichtigung
- Fotos bei Tageslicht aus den Raumecken, Balkon und Ausblick zeigen
- Grundriss mit Wohnfläche, Keller- und Stellplatzangaben
- Treppenhaus, Keller und Tiefgarage gehören zur Besichtigung
- Antworten bereithalten: Hausgeld, Rücklage, Heizungsart, letzte Sanierungen, Haustiere und Vermietung erlaubt?
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Häufige Fragen
Welche Unterlagen bekomme ich von der Hausverwaltung?
Typischerweise Protokolle, Beschluss-Sammlung, Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnung, Informationen zur Rücklage und – falls nicht vorhanden – die Teilungserklärung. Manche Verwaltungen berechnen dafür eine Gebühr.
Darf der Mieter beim Verkauf in der Wohnung bleiben?
Ja. Der Käufer übernimmt den Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten.
Was ist eine Verwalterzustimmung?
Eine in der Teilungserklärung vorgesehene Zustimmung des Verwalters zum Verkauf. Ob sie nötig ist, steht in Ihrer Teilungserklärung; der Notar kümmert sich darum.
Wie wirkt sich eine geplante Sanierung aus?
Käufer rechnen sie in den Preis ein. Offen kommunizierte und belegte Zahlen schaffen Vertrauen und verhindern, dass ein Käufer kurz vor dem Notar abspringt.
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Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Ein Ratgeber von Verkaufio – ein Angebot von Park Avenue Immobilien München.